ANMELDUNG

 

1. Schritt

 

Am Ende dieser Seite geht es weiter zur Anmeldung. Bitte lest vorher aufmerksam unsere

Reise- und Zahlungsbedingungen.

 

Der Essener Skiklub e.V. führt Sportreisen durch, die sich von Pauschalreisen gewerblicher Veranstalter in mehrfacher Sicht unterscheiden. Das Reiserecht BGB § 651 ff gilt auch für unsere Sportreisen. Unsere Reisebedingungen beruhen darauf; sie sind die Grundlage für klare rechtliche Verhältnisse.

 

1. Anmeldung / Bestätigung

Die Anmeldung erfolgt schriftlich unter Verwendung des Anmeldeformulars. Die Buchung wird verbindlich mit ihrer Bestätigung durch den Essener Skiklub e.V.

 

2. Leistungen und Preise

Grundlage für die Leistungen ist die Ausschreibung. Die Preise gelten jeweils pro Person. Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung wirksam. Der ausgeschriebene Gesamtpreis setzt sich zusammen aus dem Anzahlungsbetrag und dem Restbetrag. In ihm sind die in den Ausschreibungen aufgezählten Leistungen enthalten. Unsere Sportreisen-Betreuer üben die Funktion eines Reiseleiters aus und begleiten und betreuen die Gruppen. Ein Anrecht auf Ski- bzw. Snowboardunterricht besteht grundsätzlich nicht. Kinder ab 6 Jahren werden skiläuferisch bzw. mit dem Board betreut, wenn sie mit dem Gerät einigermaßen vertraut sind und liften können. Ein Anrecht auf eine separate Kinder- / Jugendgruppe besteht nicht. Der Kauf der Skipässe wird i.d.R. durch die Sportreisen-Betreuer organisiert. Die in der Ausschreibung berücksichtigten Skipasspreise sind die z.Z. der Drucklegung bekannten, danach bekannt werdende Preisänderungen werden an die Teilnehmer weitergegeben. Für Verlust der Skipässe wird nicht gehaftet.

 

3. Zahlung

Mit Erhalt der Bestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 100,00 € fällig. Wir bitten um Überweisung innerhalb von 10 Tagen. Sollte eine Zahlung innerhalb der vorgenannten Frist nicht erfolgen, sind wir berechtigt, die Buchung zu annullieren.

 

4. Rücktritt

Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Essener Skiklub e.V. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Tritt der Teilnehmer vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Essener Skiklub e.V. Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Der Essener Skiklub e.V. kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung pauschalieren. In diesen Fällen werden folgende pauschalierte Stornogebühren je angemeldetem Teilnehmer berechnet, wobei der Tag des Reiseantritts nicht mitgerechnet wird:

 

bis 30 Tage vor Reiseantritt

100,00 €,

ab 29 Tage vor Reiseantritt

30% des Reisepreises, mindestens 100,00 €,

ab 14 Tage vor Reiseantritt

50% des Reisepreises, mindestens 100,00 €,

ab 7 Tage vor Reiseantritt

70% des Reisepreises, mindestens 100,00 €,

ab 3 Tage vor Reiseantritt

90% des Reisepreises, mindestens 100,00 €.

Bei Nichtantritt der Reise (gilt ab 24 Stunden vor Reisebeginn)

100% des Reisepreises.

 

Sollte im Einzelfall der nachweisbare Schaden höher sein als die pauschalierten Stornokosten, so kann dieser geltend gemacht werden.

 

5. Versicherungen

Alle Teilnehmer sind als Vereinsmitglieder im Rahmen und Umfang des jeweils gültigen Sportversicherungsvertrages der Sporthilfe e.V. im LSB NW unfall- und haftpflichtversichert. Weiterhin wird jedem Teilnehmer geraten, eine Reiserücktrittskostenversicherung sowie eine Auslandsprivatversicherung privat abzuschließen. Für weitergehenden Versicherungsschutz - soweit Sie nicht privat bereits ausreichend versichert sind - empfehlen wir den Abschluss einer Reiseversicherung oder die DSV-Spezialversicherung. Die letztere Versicherung würde auch einen Ski- und Snowboarddiebstahl abdecken, denn wir weisen darauf hin, dass sich diese Vergehen in den letzten Jahren in den Wintersportorten vermehrt haben.

 

6. Rücktritt durch den Essener Skiklub e.V.

Der Essener Skiklub e.V. kann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn eine Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Die Mindestteilnehmerzahl jeder Skireise kann der Ausschreibung entnommen werden.

 

7. Haftung

Der Essener Skiklub e.V. haftet bei Leistungsstörungen entsprechend den Vorschriften des BGB, § 651 ff. Seine Haftung ist auf maximal den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit wir für einen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Essener Skiklub e.V. ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

 

8. Schneeverhältnisse, Witterungsbedingungen

Unsere ausgewählten Reiseziele gelten erfahrungsgemäß als schneesicher, niemand kann jedoch Schnee garantieren, schlechte Schneeverhältnisse sind daher kein Grund zur Minderung des Reisepreises.

 

9. Mitwirkungspflicht, Anspruchs- und Verjährungspflicht

Der Teilnehmer ist bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den evtl. entstandenen Schaden gering zu halten und insbesondere sofort den Reiseleiter zu informieren. Eventuelle Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach Reiseende geltend zu machen. Alle Ansprüche im Zusammenhang mit einer Reise verjähren 6 Monate nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende.

 

10. Pass-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften

Für die Einhaltung dieser Vorschriften ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Sollte er bei Grenzübertritt wegen ungültiger Ausweispapiere zurückgewiesen werden, so hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. Eventuelle Rückreisekosten gehen zusätzlich zu seinen Lasten. Durch seine Anmeldung versichert der Teilnehmer, dass ärztlicherseits keine Bedenken gegen seine Teilnahme an der Reise und den jeweiligen sportlichen Aktivitäten bestehen. Für Ausländer gelten oft Sondervorschriften.

 

11. Insolvenzversicherung

Wir haben für den Fall der Zahlungsunfähigkeit sichergestellt, dass der gezahlte Reisepreis oder insoweit notwendige Aufwendungen für eine vertraglich vereinbarte Rückreise erstattet werden. Sie haben bei Vorlage des Sicherungsscheines einen unmittelbaren Anspruch gegen unsere Versicherung. Der Versicherungsschein geht Ihnen per Post zu.

 

12. Unwirksamkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

 

13. Teilnehmerkreis

An den Sportreisen des Essener Skiklub e.V. können alle Mitglieder des Vereins teilnehmen. Nichtmitglieder werden z.Z. der Skireise als Kurzmitglied aufgenommen. Der entsprechende Betrag kann der Ausschreibung entnommen werden ("Gäste-Aufschlag") und wird mit dem Restbetrag erhoben. Jedem Nichtmitglied wird es selbstverständlich ermöglicht, nach der Skireise ein reguläres Vereinsmitglied zu werden. Entsprechende Eintrittserklärungen müssen dann ausgefüllt werden.

 

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