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SPENDEN


Die Gemeinnützigkeit des Vereins wurde zuletzt mit Bescheid des Finanzamtes vom 28.07.2008 bestätigt. Der Verein ist demnach von der Körperschaftsteuer befreit, da er ausschließlich steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.

 

Freistellungsbescheid Körperschaftssteuer

 

Der Verein ist daher berechtigt, für Spenden mit dem gemeinnützigen Zweck „Förderung des Sports“ Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auszustellen.