SPENDEN
Freistellungsbescheid Körperschaftssteuer
Der Verein ist daher berechtigt, für Spenden mit dem gemeinnützigen Zweck „Förderung des Sports“ Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auszustellen. |
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Freistellungsbescheid Körperschaftssteuer
Der Verein ist daher berechtigt, für Spenden mit dem gemeinnützigen Zweck „Förderung des Sports“ Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auszustellen. |